CLEARING

Krisenstelle für Jugendliche

Aufnahmeparagraphen SGB VIII: §§ 34, 35a, 41, 42

Aufnahmealter: 12 Jahre

Platzzahl: 4

E-Mail: krisenstelle@si-niederbayern.de

Telefon: +49 8543 624 8158

Mobil: +49 171 9701525

 

Kurzkonzeption Krisenstelle

Leistungsbeschreibung Krisenstelle

KRISENINTERVENTION

Eine vollstationäre Clearingmaßnahme kann als eine Intensivierung eines ambulanten Clearings betrachtet werden. Dies ist entweder der Fall, weil eine Kindeswohlgefährdung in einem solchen Ausmaß vorliegt, dass eine ambulante Maßnahme nicht ausreichend ist, oder aufgrund einer Entlassung aus einer anderen Wohngruppe. Die Gründe für den Aufenthalt in einer Clearingstelle sind vielfältig.

 

Das Clearingverfahren der Sozialpädagogischen Initiative zielt darauf ab, klare Antworten auf zwei zentrale Fragen zu geben:

 

  1. Normalisiert sich das Verhalten des jungen Menschen in einer mentalisierungsbasierten Betreuung?
  2. Können durch die intensive und nahe Betreuung von jungem Menschen und Familiensystem die Mentalisierungsfähigkeiten der Familie verbessert werden, sodass eine Rückführung möglich ist, oder bedarf es längerer und intensiverer pädagogischer Interventionen?

 

Je nachdem, welche Partei in der Auseinandersetzung mit sich selbst Widerstände zeigt, empfiehlt die Krisenstelle eine spezifische Betreuungsform (siehe Kurzkonzeption Clearing).

Flexibel Reagieren

Neben den Clearingmaßnahmen im Sinne einer Anfangsanalyse fungiert die Krisenstelle auch immer wieder als Zwischenlösung für sog. Systemsprenger. Die Krisenstelle führt ein individualpädagogisches Grundkonzept aus und betrachtet jeden jungen Menschen radikal individuell bei seinem jeweiligen Entwicklungsstand.

 

Ausschlusskriterien sind nur wenige da; meist stellen diese dann auch gleichzeitig Indikationen für psychiatrische oder geschlossene Unterbringungen dar.

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